ACHTUNG: Überraschenderweise haben wir nach unter 2 Wochen bereits unser Teilnehmendenlimit erreicht.
Es gibt nicht mehr die Möglichkeit sich anzumelden oder sich auf die Warteliste setzen zu lassen, wir verweisen jedoch auf die anderen Zeltlager aus der Umgebung und hoffen, dass es für Euer Kind im nächsten Jahr klappt!

Versichertenkarte und Impfausweis geben Sie bitte unbedingt bei der Kofferabgabe am 28. Juni 2026 von 15:00 – 17:00 Uhr im neuen Pfarrheim (Hanauer Straße) ab!

Über eine Spende von Marmelade, Nutella, Kuchen und leeren Joghurtbechern würden wir uns sehr freuen! Diese einfach bei der Kofferabgabe/Abfahrt mitbringen und abgeben.

Die Packliste ist in unseren Downloads zu finden. Bitte packt den Koffer mit Eurem Kind gemeinsam und achtet darauf, dass alles vollständig ist. Bei fehlender Kleidung wird diese nach Absprache ggf.  auf Kosten der Erziehungsberechtigten besorgt.

Teilnahmebedingungen Zeltlager der KjG Dietesheim

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Freizeiten des oben genannten Veranstalters kann sich grundsätzlich jeder anschließen, der berechtigt ist eine Gruppenstunde der KjG zu besuchen (Ab der Kommunion bis 15 Jahren, nähere Informationen können bei der Lagerleitung erfragt werden).
Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des oben genannten Veranstalters erfolgen. Die Anmeldung ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag kommt mit der Abgabe der Anmeldung zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein diese Teilnahmebedingungen und schriftliche Verlautbarungen des oben genannten Veranstalters. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von dem oben genannten Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Abgabe der Anmeldung ist Ihr Kind zum Zeltlager angemeldet. Eine gesonderte Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmebeitrag beträgt in diesem Jahr verpflichtend 300,00 € pro Teilnehmer.
Nach Abgabe der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 % (150€) des Teilnehmerbeitrags zu überweisen. Die Restzahlung muss bis spätestens 31.05.2026 ebenfalls auf dem Konto der KjG Dietesheim eingegangen sein.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Teilnahmebeitrag aufzubringen, setzen Sie sich bitte mit der Lagerleitung in Verbindung. Wir möchten unbedingt verhindern, dass Kinder aufgrund finanzieller Aspekte nicht mitfahren können. Gemeinsam werden wir versuchen eine Lösung zu finden. Anfragen werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt!

3. Rücktritt der Teilnehmer:innen
Der:die Teilnehmer:in kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der KjG Dietesheim. Bei einer Rücktrittserklärung nach dem 31.05.2026 wird die Hälfte des Teilnahmebeitrags einbehalten.
Bei krankheitsbedingten Absagen erfolgt eine komplette Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, jedoch nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, das eine Teilnahme an der Freizeit ausschließt.

4. Rücktritt durch den Träger der Freizeit
Sprechen Gründe gegen eine verantwortungsvolle Durchführung der Freizeit, ist der oben genannte Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis zum Freizeitbeginn abzusagen oder einzelne Teilnehmer:innen auszuschließen. Bei Überbelegungen sind eventuelle Absagen möglich. Der:die Teilnehmer:in erhält den eingezahlten Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

5. Besondere Bedingungen
Die oben genannten Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer:innen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Anordnungen der Gruppenleitung oder Lagerleitung auf Kosten der Eltern/eigene Kosten von der Teilnahme an Freizeiten auszuschließen, bzw. nach Hause zu schicken.

6. Haftung
Die Gruppen- und Lagerleitung übernimmt bei Sach- und Personenschäden keine Haftung.